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   OLG Naumburg, 24.09.2002 - 14 WF 96/02   

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https://dejure.org/2002,10832
OLG Naumburg, 24.09.2002 - 14 WF 96/02 (https://dejure.org/2002,10832)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.09.2002 - 14 WF 96/02 (https://dejure.org/2002,10832)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. September 2002 - 14 WF 96/02 (https://dejure.org/2002,10832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Eltern, das Kind aus dem Scheidungsstreit herauszuhalten; Gerichtliche Vertretung des Kindes als Prozesstandschafter auf der Passivseite; Passivlegitimation der Kindsmutter für Abänderungsklagen hinsichtlich des Kindesunterhaltes; Anspruchsübergang bei ...

  • Judicialis

    Regelbetrag-VO § 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 114; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323; ; BGB § 242; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1629 Abs. 3 Satz 1; ; UVG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 11 Abs. 1; ; GKG § 49 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Bestimmung des § 1629 Abs. 3 Satz1 BGB erstreckt sich auch auf die Vertretung des Kindes als Prozessstandschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.2002 - 14 WF 96/02
    ba) Erwerbsbemühungen, insbesondere umfangreiche Bewerbungen, des arbeitslosen Antragstellers sind weder dargetan noch ersichtlich und dies, obgleich den Antragsteller für seine fehlende Leistungsfähigkeit schon nach der gesetzlichen Konzeption des § 1603 BGB, der als Ausschluss- bzw. Ausnahmetatbestand zur prinzipiell gegebenen Unterhaltspflicht auf Grund der §§ 1601, 1602 BGB geregelt ist, gleichsam negativ als Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine fehlende Leistungsfähigkeit trifft, solange zumindest kein höherer als der Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB in Rede steht (vgl. so unlängst BGH, FamRZ 2002, 536 ff.).
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